AGB
Lieferbedingungen der Dr. Fritz Faulhaber GmbH & Co. KG – Online-Shop
Unser Angebot im Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Vereine, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Bestellung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und dieser Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Davon abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Mit der Abgabe seiner Bestellung bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit den folgenden Bedingungen.
Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1. Benutzerkonto
Jeder Kunde muss vor der Bestellung über ein registriertes Benutzerkonto in unserem Online-Shop verfügen. Der Kunde hat bei seiner Registrierung und/oder bei jeder Bestellung über unseren Online-Shop sowie auf Nachfrage wahrheitsgemäße Angaben zu machen, um nachzuweisen, dass er nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Mit der Registrierung seines Benutzerkontos und mit jeder Bestellung erklärt der Nutzer ausdrücklich, dass er berechtigt ist, im Namen des von ihm angegebenen Unternehmens verbindliche Bestellungen zu tätigen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto vertraulich zu verwahren und keinem Drittem zugänglich zu machen. Der Nutzer ist für sämtliche Bestellungen verantwortlich, die über sein Benutzerkonto getätigt wurden. Dies gilt auch, wenn ein Dritter Zugang zum Benutzerkonto hat oder die Zugangsdaten missbraucht werden. Die Verantwortlichkeit des Nutzers entfällt erst, wenn er uns über die missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos informiert hat. Wir behalten uns vor, ein Benutzerkonto jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen bzw. den Zugriff auf das Benutzerkonto zu sperren.
2. Preis & Vertragsschluss
2.1 Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angegebenen Preise. Soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben, verstehen sich alle Preisangaben netto (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) inklusive Verpackung und Versand. Die Bestellmenge pro Produkt ist auf die im Online-Shop maximal auswählbare Menge begrenzt.
2.2 Die Preise gelten EXW, Faulhaberstraße 1, 71101 Schönaich (Incoterms 2020).
2.3 Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde wählt im Online-Shop die zu bestellenden Waren aus und legt sie in seinen Warenkorb. Der Inhalt des Warenkorbs kann bis zum Absenden der Bestellung jederzeit geändert oder gelöscht werden. Vor Abgabe der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Mit Abgabe der Bestellung durch den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ unterbreitet der Kunde uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die zum Bestellzeitpunkt im Warenkorb befindlichen Waren. Der Kunde erhält unmittelbar nach seiner Bestellung eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Übermittlung einer separaten Auftragsbestätigung durch uns oder mit Auslieferung der bestellten Waren zustande. Der Kunde hat kein Widerrufsrecht für die von ihm abgegebenen Bestellungen.
2.4 Sämtliche Bestellungen des Kunden werden von uns gespeichert und sind über das Benutzerkonto einsehbar. Wir weisen den Kunden außerdem auf die Möglichkeit hin, diese Lieferbedingungen vor Abgabe der Bestellung auszudrucken bzw. herunterzuladen und abzuspeichern.
2.5 Es gelten ausschließlich die im Online-Shop auf der jeweiligen Produktseite zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen technischen Daten und Spezifikationen.
3. Zahlungsabwicklung
3.1 Je nach gewählter Zahlungsart kann auf dem gewählten Zahlungsmittel bereits mit Abgabe der Bestellung eine Reservierung des Kaufbetrags erfolgen. Die Zahlung des Kunden ist erst zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig und wird zu diesem Zeitpunkt dem gewählten Zahlungsmittel belastet. Bei Kauf auf Rechnung erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung, spätestens mit der Lieferung der Ware, die Rechnung. Rechnungen sind, soweit nicht auf der Rechnung selbst ausdrücklich anderweitig angegeben, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung auf das auf der Rechnung angegebene Konto fällig.
3.2 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister PAYONE GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend: „PAYONE“). PAYONE ist als technischer Dienstleister mit der Annahme und Abwicklung von Zahlungen in unserem Auftrag betraut. Dem Kunden stehen je nach technischer Verfügbarkeit und individueller Vertragsvereinbarung folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Kauf auf Rechnung, PayPal sowie ggf. weitere von PAYONE unterstützte Zahlungsarten. Wir behalten uns vor, dem Kunden einzelne Zahlungsmethoden nicht anzubieten oder zur Verfügung gestellte Zahlungsmethoden jederzeit zu ändern, sofern dies aus Gründen der Risikoprävention, der Bonitätsprüfung oder der internen Richtlinien von PAYONE geboten ist. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsmethode besteht nicht.
3.3 PAYONE erhebt und verarbeitet im Rahmen der Zahlungsabwicklung personenbezogene und unternehmensbezogene Daten des Kunden in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit, soweit dies zur Erbringung der Zahlungsdienste erforderlich ist. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von PAYONE unter: https://www.payone.com/DE-de/datenschutz. Der Kunde erklärt sich mit der Weitergabe der zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an PAYONE sowie gegebenenfalls an weitere an der Zahlungsabwicklung beteiligte Dritte ausdrücklich einverstanden. Soweit eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung durch PAYONE in unserem Auftrag stattfindet, erfolgt dies auf Grundlage einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO. Weitere Details hierzu können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
3.4 Sofern die Rechnung nicht spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt wird, gerät der Kunde zu diesem Zeitpunkt in Zahlungsverzug und es können Verzugszinsen sowie ein weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht werden, es sei denn den Kunden trifft kein Verschulden. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher, gerät der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden können Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden. Der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt.
3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen oder das Recht zur Zurückbehaltung geltend zu machen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Lieferung
4.1 Das Liefergebiet umfasst ausschließlich die während des Bestellprozesses auswählbaren Länder. Lieferadressen außerhalb dieser Länder werden über den Online-Shop nicht beliefert.
4.2 Für Waren, die im Online-Shop als „verfügbar“ gekennzeichnet sind, beträgt die Lieferzeit fünf Arbeitstage (Mo-Fr) nach Versand der Auftragsbestätigung durch uns. Der voraussichtliche Liefertermin wird dem Kunden auf der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir die Ware innerhalb der Lieferfrist dem Versanddienstleister übergeben haben. Gesetzliche Feiertage am Sitz unseres Unternehmens sowie Betriebsschließungen verlängern die Lieferfrist entsprechend.
4.3 Soweit eine Ware trotz Kennzeichnung als „verfügbar“ wider Erwarten nicht vorrätig sein sollte, erhält der Kunde bei nur geringfügiger Überschreitung der standardmäßigen Lieferzeit eine Auftragsbestätigung mit dem tatsächlichen Liefertermin. Mit dieser Auftragsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag mit dem darin enthaltenen Liefertermin zustande. Sofern der Kunde an dem mitgeteilten Liefertermin kein Interesse hat, hat er das Recht innerhalb von drei Arbeitstagen (Mo-Fr) nach Zugang der Auftragsbestätigung vom Vertrag durch schriftliche Erklärung (E-Mail ausreichend) zurückzutreten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei nicht nur geringfügiger Überschreitung der standardmäßigen Lieferzeit für nicht vorrätige Ware werden wir den Kunden kontaktieren und ihm den tatsächlichen Liefertermin schriftlich (E-Mail ausreichend) mitteilen. Sofern der Kunde sich mit diesem Liefertermin einverstanden erklärt, erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, mit der ein verbindlicher Vertrag zustande kommt. Soweit der Kunde im Vorfeld sein Einverständnis zum darin enthaltenen Liefertermin gegeben hat, besteht kein Recht zum Rücktritt.
4.4 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Lieferfrist erst mit Erhalt der vollständigen Zahlung. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
4.5 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu gehören insbesondere Streik, Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Sanktionen, Embargos, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen sowie Transportstörungen, Aussperrungen und sonstige Betriebsstörungen, auch wenn diese bei Unterlieferanten von uns eingetreten sind.
4.6 Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer 4.5 länger als 3 Monate andauern, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen oder von dem Vertrag zurücktreten. Alternativ können wir den Vertrag entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung oder der Erheblichkeit der Änderung für den Inhalt der Lieferung und den sich daraus ergebenden Veränderungen für unseren Betrieb, entsprechend den anfallenden Mehrkosten anpassen.
4.7 Im Falle einer Vertragsanpassung nach Ziffer 4.6 steht dem Kunden innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Zugang der Anpassungsanzeige das Recht zu, den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.8 Beabsichtigt eine Partei, vom Vertrag zurückzutreten, hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich der anderen Partei mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
4.9 Die Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bleiben hiervon unberührt.
4.10 Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag über die jeweils fällige Lieferung zurückzutreten, wenn wir uns in Verzug befinden und eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung mit Ablehnungsandrohung fruchtlos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche sind, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 6 ausgeschlossen.
4.11 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen werden wir dem Kunden sobald wie möglich anzeigen.
4.12 Der Kunde ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen eines Verzugs der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
4.13 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Sendung zum Versand gebracht worden ist. Angemessene Teillieferungen sind zulässig, wobei in diesem Fall Versandkosten nur einmalig anfallen.
4.14 Im Falle des Verzugs kann der Kunde neben der Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen. Dieser Anspruch ist jedoch, soweit uns kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, beschränkt auf 0,5 % des Netto-Lieferwertes der betreffenden Lieferung für jede vollendete Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5 % des Netto-Lieferwertes der betreffenden Lieferung. Das Recht des Kunden, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Ziffer 6.10 zu verlangen, bleibt unberührt.
4.15 Soweit eine Ware nicht über den Online-Shop gekauft werden kann oder nicht vorrätig ist, kann der Kunde über die Produktseite eine entsprechende Anfrage an uns richten. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit dem Kunden in Verbindung setzen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehenden Forderungen vor (Vorbehaltsware). Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Vorbehaltsware widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen mit Nebenrechten gegen den Erwerber ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 5.1. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht befugt. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistung sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht zum Besitz.
5.2 Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden oder zu vermischen. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Umbildung mit anderen nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht uns ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten oder umgebildeten Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung ergibt.
5.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung mit einer Sache des Kunden in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns hiermit anteilsmäßig Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung überträgt. Wir nehmen die Übereignung an. Die durch Vermischung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware. Der Kunde verwahrt das gemäß den Ziffern 5.2 und 5.3 entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Der Untrennbarkeit steht es gleich, wenn die Trennung der vermischten Sachen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
5.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherungen unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 10%, sind wir verpflichtet, die insoweit überschießenden Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben.
5.5 In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, einer Zurücknahme sowie einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
5.6 Im Falle einer Rücknahme sind wir berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung nach freier Verfügung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf unsere Ansprüche angerechnet. Ein etwaiger verbleibender Mehrerlös wird an den Kunden ausbezahlt.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
5.8 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage aus § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
6. Haftung für Mängel, Schadensersatz, Haftungsbegrenzung
6.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung der Ware, versteckte Mängel spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
6.2 Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
6.3 Mangelhafte Ware haben wir auf unsere Kosten innerhalb einer uns vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nach unserer Wahl nachzubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Ware wird unser Eigentum und ist an uns zurückzugeben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder aus sonstigen Gründen innerhalb der vom Kunden bestimmten Fristen nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nach seiner Wahl vom Vertrag über die mangelhafte Lieferung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
6.4 Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes.
6.5 Vor einer Rücksendung mangelhafter Ware an uns hat der Kunde diese Ware auf eigene Kosten auszubauen. Auch sonstige beim Kunden entstehende Kosten, insbesondere die Kosten für den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache, trägt dieser selbst.
6.6 Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen aufgewendet werden, hat der Kunde zu bezahlen, es sei denn das Fehlen eines Mangels war für den Kunden nicht erkennbar. Durch etwaige seitens des Kunden oder Dritter ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben; dies gilt nicht für die unter Ziffer 6.2 letzter Satz geregelten Fälle, es sei denn, dass die dort geregelte Mängelbeseitigung unsachgemäß erfolgte.
6.7 Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist; bei dieser Beurteilung ist zum Beispiel zu berücksichtigen, dass Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
6.8 Wir haften nicht für Schäden der Ware, die durch natürliche Abnutzung, Verschleiß, ungeeignete, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung, Nachbesserung oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte, vom Kunden beigestellte Materialien oder Werkzeuge, oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
6.9 Auch für Schäden der Ware, die durch fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung entstehen, haften wir nur im Rahmen unseres Verschuldens, es sei denn, dass die Ware zur Montage bestimmt ist und die Montageanleitung mangelhaft ist oder eine geschuldete Montage der Ware unsererseits unsachgemäß durchgeführt wurde.
6.10 Unsere Haftung ist wie folgt begrenzt:
a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit
aa) wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
bb) der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – durch diese Personen beruht, oder
cc) eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung des Lebens oder zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat oder
dd) wir nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Soweit (i) keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung oder (ii) keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, sowie (iii) die garantierte Beschaffenheit oder (iv) die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nicht betroffen ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
c) Eine weitergehende Haftung für Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen.
d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.11 Die Begrenzung nach Ziffer 6.10 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
6.12 Die Bestimmungen gemäß den Ziffern 6.10 und 6.11 gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
7. Verjährung
Sämtliche Mängelansprüche des Kunden mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden. Für Ersatzware und die Nachbesserung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung bzw. Erbringung, sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist für die Ware. Von dieser Verjährungsregelung bleiben Regelungen bezüglich einer etwa kürzeren Lebensdauer der Ware im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung unberührt.
8. Exportkontrolle
8.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Beschränkungen entgegenstehen.
8.2 Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch uns erforderlich, wird der Kunde uns nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der bestellten Waren sowie zu diesbezüglich geltenden Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich ebenso, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr der bestellten Waren benötigt werden.
8.3 Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren verlängern die vereinbarten Lieferzeiten um die Dauer dieser Verzögerungen.
8.4 Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt bzw. ist die Lieferung der Waren nicht genehmigungsfähig, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Waren als nicht geschlossen. Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen. Wir sind außerdem berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kündigung für uns erforderlich ist zur Einhaltung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.
8.5 Im Fall der Kündigung nach Ziffer 8.4 ist die Geltendmachung eines Schadens oder die Geltendmachung anderer Rechte durch den Kunden aufgrund der Kündigung ausgeschlossen.
8.6 Der Kunde wird vor Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte insbesondere prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass
- er nicht durch eine solche Weitergabe an Dritte, durch die Vermittlung von Verträgen über solche Waren oder durch das Bereitstellen sonstiger wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit solchen Waren direkt oder indirekt gegen ein Embargo der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder – soweit anwendbar – der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder der Vereinten Nationen verstößt, auch unter Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen für Inlandsgeschäfte und etwaiger Umgehungsverbote;
- solche Waren nicht für eine verbotene bzw. genehmigungspflichtige rüstungsrelevante, kern- oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind, es sei denn, etwaig erforderliche Genehmigungen liegen vor;
- die Regelungen sämtlicher einschlägiger Sanktionslisten der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und – soweit anwendbar – der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder der Vereinten Nationen betreffend den Geschäftsverkehr mit dort genannten Unternehmen, Personen oder Organisationen eingehalten werden;
- genehmigungspflichtige Waren nicht für einen anderen als den angegebenen Zweck oder einen anderen als den uns mitgeteilten Endempfänger verwendet werden.
9. Urheberrecht, Gewerbliche Schutzrechte
An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum, Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte uneingeschränkt vor.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Ausschließlicher Gerichtstand ist bei dem für unseren Hauptsitz in Faulhaberstraße 1, 71101 Schönaich örtlich und sachlich zuständigen Gericht. Wir behalten uns das Recht vor, auch am Hauptsitz oder der Niederlassung des Kunden Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
10.2 Für unsere Vertragsbeziehung mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Stand: Dezember 2025